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Wenn das Unternehmen Immobilien vermietet….lässt sich beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen ein höherer Preis erzielen. ...

Wenn das Unternehmen Immobilien vermietet….lässt sich beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen ein höherer Preis erzielen. ...
Nov 29, 2020 · 3m 49s

⭕️ Wenn das Unternehmen Immobilien vermietet….lässt sich beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen ein höherer Preis erzielen. ... https://www.linkedin.com/pulse/wenn-das-unternehmen-immobilien-vermietet-baltasar-covas/?published=t ✅ Web: http://www.omnia-consulting.com/deutsch/index.html ✅ Kontakt : info@omnia-consulting.com ⭕️ Omnia Consulting ist eine multidisziplinaere...

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⭕️ Wenn das Unternehmen Immobilien vermietet….lässt sich beim Verkauf von Gesellschaftsanteilen ein höherer Preis erzielen. ...
https://www.linkedin.com/pulse/wenn-das-unternehmen-immobilien-vermietet-baltasar-covas/?published=t
✅ Web: http://www.omnia-consulting.com/deutsch/index.html
✅ Kontakt : info@omnia-consulting.com

⭕️ Omnia Consulting ist eine multidisziplinaere und mehrsprachige Rechtsanwaltskanzlei mit Spezialisierung im Steuerbereich, Zivil/, Handels/ und Arbeitsrecht, in der Lage umfassende Dienstleistungen zu bieten fuer Auslaender und Innlaender, Residenten und Nicht Residenten.
🇩🇪 🇪🇸 | Steuerberater in Spanien | Rechtsanwalt spanien
Ein Schuldenerlass ist auch in Spanien per Gesetz möglich
Allerdings gilt es einige Dinge dabei zu beachten.

Wenn Sie Besitzer einer Unternehmensgesellschaft sind, die über Immobilienbesitz verfügt, und Sie Ihre Gesellschaftsanteile verkaufen möchten, sollten Sie sicherstellen, dass der Käufer nicht dazu verpflichtet wird, die Grunderwerbssteuer (im Spanischen ITP) zu zahlen. Denn dann können Sie einen höheren Verkaufspreis für Ihre Anteile erzielen.

Wenn Sie ein Mehrheitsaktionär einer nicht börsennotierten Gesellschaft sind und Ihre Anteile verkau fen, muss der Käufer keine Grunderwerbsteuer ITP zahlen. Aber: Wenn das Unternehmen jedoch Immobilien besitzt, kann der Käufer gezwungen sein, Steuern zu zahlen. Konkret wird dies der Fall sein, wenn der Kauf der Anteile nur deshalb er folgt, um die Zahlung von Steuern zu vermeiden, die bei einem direkten Erwerb der Immobilien fällig ge worden wären.

Das Finanzministerium muss in diesem Fall nach weisen, dass die Absicht bestand, dies zu vermeiden (Das Steuer-Risiko ist also in der Praxis nicht existent). Achtung! Es gibt jedoch drei Fälle, in denen eine solche Absicht vermutet werden kann. In diesen Fällen wird die Beweislast umgekehrt , und der Käufer muss nachweisen, dass er beim Erwerb der Anteile nicht den Fiskus hintergehen wollte.
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Author Juanjo Amengual
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